Die Häsordnung
Häsordnung der Merzhuser Bäretrieber e.V.
Die Narrengestalt der Zunft ist der „Bäretrieber“.
Zur Narrengestalt des „Bäretrieber“ gehören folgende Utensilien:
a) Die geschnitzte Maske, mit der dazugehörigen Kopfbedeckung in Form von einem Haidschnuckenfell.
b) Die mit schwarzen Filzspättle benähte Jacke, die auf der linken Brust einen Stickaufnäher des Vereinswappens und auf der rechten Ärmelseite einen Stickaufnäher mit dem Baden-Wappen trägt, auf der linken Seite die Mitgliedsnummer. Der Abschluss an den Ärmeln ist auf der linken Seite abwechselnd mit schwarzen und grünen Spättle, rechts abwechselnd mit gelben und schwarzen Spättle im schrägen Verlauf.
c) Die Hose ist ¾ lang. Das linke Hosenbein ist mit abwechselnd schwarzen und grünen Filzspättle benäht, das rechte Hosenbein mit abwechselnd schwarzen und gelben, schräger Verlauf.
d) Ein schwarzer Ledergürtel mit Leder-Beutel
e) Schwarze Handschuhe (kein Leder)
f) Schwarze Kniestrümpfe mit Zopfmuster
g) Schwarze Haferlschuhe (Glattleder mit seitlicher Schnürung)
h) Schwarzes Langarmshirt mit Rollkragen. Vorne, unterhalb des Rollkragenansatzes, kommt mittig in gelber Schrift: Merzhuser Bäretrieber e. V. Auf den Rücken wird das Logo aufgebracht.
i) Ein Neckutensil kann auf freiwilliger Basis benutzt werden, muss aber vor Gebrauch vom Vorstand genehmigt werden.
Eine weitere Gestalt der Zunft ist der Bär. Die Gestalt des Bären ist auf zwei Figuren begrenzt.
Zur Narrengestalt des Bärs gehören folgende Utensilien:
a) Das Häs bestehend aus einer Synthetikfelljacke und -hose.
b) Die geschnitzte Maske wird mit dem passenden Synthetikfell komplettiert.
c) Über der Jacke wird ein schwarzer breiter Ledergürtel mit Lederbeutel und mit 3 Rollen (mittig angebracht) getragen.
d) Schwarze Handschuhe (kein Leder)
e) Schwarze feste Schuhe.
f) Schwarzes Langarmshirt mit Rollkragen. Vorne, unterhalb des Rollkragenansatzes, kommt mittig in gelber Schrift: Merzhuser Bäretrieber e. V. Auf den Rücken wird das Logo aufgebracht.
g) Ein Neckutensil kann auf freiwilliger Basis benutzt werden, muss aber vor Gebrauch vom Vorstand genehmigt werden.
Kleiderordnung
Bei Arbeitseinsätzen muss der Zunftrolli oder das Zunftshirt getragen werden. Das Häs des Bäretrieber bleibt bei Saalveranstaltungen komplett an.
Die Träger des Bärenhäs dürfen bei Hallenveranstaltungen die Häsjacke ausziehen. Darunter ist der Zunftrolli und bei Bedarf schwarze Hosenträger zu tragen. Der Gürtel mit den Rollen muss weiterhin getragen werden.
Passive Mitglieder dürfen nur in Absprache mit dem Zunftmeister oder dem stellvertretenden Zunftmeister im Zunftrolli bzw. Zunftshirt aktiv an einem Umzug teilnehmen. Der Weg mit dem privaten Pkw zum gemeinsamen Treffpunkt bzw. zum Veranstaltungsort kann noch ohne Jacke und Gürtel erfolgen. Dies gilt auch für das Treffen vor einer Veranstaltung in unserem Zunftlokal bzw. zum Essen.
Der Weg zum Treffpunkt bzw. zum Veranstaltungsort in einem öffentlichen Verkehrsmittel erfordert ein komplettes Häs.
Am Häs (inklusive Tasche) sind maximal 5 Pins etc. erlaubt. Sollten es – durch Tausch oder Erwerb an einem Abend einmal 1– 2 Pins mehr sein, so ist die Anzahl am nächsten Tag bzw. zur nächsten
Veranstaltung wieder auf 5 zu begrenzen. An der Mütze ist die Anzahl der Pins egal.
Das Häs darf auch bei anderen Närrischen Veranstaltungen, an denen die Zunft nicht teilnimmt, getragen werden. Generell gilt: das Häs darf
nur getragen werden, wenn mindestens drei Hästräger der Zunftmitglieder gemeinsam unterwegs sind. Der Zunftmeister oder der stellvertretende Zunftmeister ist vorab zu informieren.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Häs mit allen Utensilien immer vollständig und in einem repräsentativen Zustand ist (siehe § 4 der Satzung).
Nach Ausscheiden aus der Zunft müssen dem Verein folgende Utensilien überlassen werden:
a) Maske
b) Hausorden
c) Jacke
d) Hose
e) Gürtel
Das ausscheidende Mitglied erhält eine finanzielle Vergütung entsprechend dem Zustand und dem Zeitwert des Häs und der Utensilien. Die Bewertung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand.
Häsordnung für Kinder und Jugendliche
Für Kinder besteht die Möglichkeit eine Häsjacke, gegen eine Gebühr von 75 € pro Saison, bei der Zunft auszuleihen. Die Jacke muss in ordentlichem Zustand und gereinigt an die Zunft zurückgegeben werden. Eventuell anfallende Reparaturen sind vom Leiher zu bezahlen.
Veräußerungen an Dritte sind unzulässig. Kinder und Jugendliche sind wie folgt gekleidet:
Kinder bis 12 Jahren:
schwarze Hose, dunkle Schuhe und Häsjacke ohne Maske
Kinder/Jugendliche 12 bis 16 Jahren:
komplettes Häs ohne Maske
Jugendliche ab 16 Jahren:
komplettes Häs mit Maske
Maske für Jugendliche unter 16 Jahren:
Mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes, mit Häswart, dürfen jugendliche Mitglieder bereits ab 12 Jahren eine Maske tragen. In jedem Fall haften die Erziehungsberechtigten für Häs und Maske.
Hässperre
Der Vorstand kann eine Hässperre für ein bestimmtes Mitglied anordnen. Gründe für eine Hässperre sind:
a) Mindestens dreimaliges unentschuldigtes Fehlen bei Veranstaltungen bzw. öffentlichen Auftritten der Zunft
b) Grobes kameradschaftliches Fehlverhalten
c) Arbeitsverweigerung bei Veranstaltungen der Zunft
d) Trunkenheit in Verbindung mit schlechtem Benehmen in der Öffentlichkeit
e) Unbegründete Häsverweigerung und Fernbleiben in der Zeit vom „Schmotzige Dunnschdig bis Aschermittwoch“
f) Rückstand des Beitrages im laufenden Geschäftsjahr
Droht einem Mitglied eine Hässperre erfolgt nach einer Anhörung des Betroffenen eine geheime Abstimmung im geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Dauer der Sperre. Erhält ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes eine Hässperre, wird er automatisch aus dem Vorstand ausgeschlossen.
Teilnahme an Veranstaltungen
Die Teilnahme an vereinseigenen Veranstaltungen, an Umzügen sowie an Veranstaltungen vom „Schmotzige Dunnschdig bis Fasnachtsdienstag“ ist für alle Hästräger Pflicht.
Ausnahme: Krankheit und berufliche Verpflichtungen.
Stand: 31.03.2017